Hinweise zur Anerkennung externer Leistungen
Entsprechend der Prüfungsordnung können externe Lehrleistungen nur anerkannt werden, wenn diese vergleichbar mit obligatorischen oder wahlobligatorischen Veranstaltungen der Technischen Universität München sind.
Zur Beantragung auf Anerkennung externer Lehrleistungen sind am Lehrstuhl folgende Unterlagen einzureichen:
- Originalbescheinigung
- Umfang (in SWS, bei credits etc. muß ersichtlich sein, wieviel credits maximal für einen Schein vergeben wurden)
- Art (Entwurf, Seminar, Vorlesung, Praktika)
- Status (fakultativ, wahlobligatorisch, obligatorisch)
- Inhalt (Vorlage des Vorlesungsverzeichnisses, sowie einer Übersicht des Lehrinhaltes eventuell Vorlesungsskripte, Ankündigungen etc.)
- Ergebnisse (Kopie auszugshafter Ergebnisse als A4 print bzw. digital - CD /DVD)
"Reine Entwürfe", die mit CAD/CAAD bearbeitet wurden, können nicht als Kurs anerkannt werden.
Die Anerkennung als Pflichtfach "Digitale Formfindung" kann nur erfolgen, wenn nachweislich (s.o.) auch theoretische und zusammenfassende Inhalte vermittelt wurden.
Kurse im Umfeld der Rechneranwendung in der Architektur können in Absprache mit dem Lehrstuhl als Ergänzungs- bzw. Vertiefungsfach anerkannt werden.
Kurse externer Firmen wie Nemetschek, Graphisoft etc. können generell nicht anerkannt werden.
Im Zweifelsfall behält sich der Leiter des Lehrstuhls eine von den o.g. Regelungen abweichende Entscheidung vor.