Positivplanung Wind LK München
Entwicklung von Planungsprozessen für eine regelbasierte Positivplanung für den Ausbau der Windenergie im Landkreis München
Um die Klimaschutzziele des Landkreises München und seiner 29 Kommunen zu erreichen, ist der Ausbau der Windenergie zwingend notwendig. Eine Studie im Auftrag des Landreises München zeigt, wie sich die Klimaschutzziele des Landkreises erreichen und gleichzeitig die Heimat und der Lebensraum von vielen Tausend Menschen in seiner Qualität und Attraktivität erhalten lassen.
Klimaschutzziele und staatliche Vorgaben erfordern konsequentes Handeln
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) der Bundesregierung sind die Bundesländer verpflichtet, Flächen für Windenergieanlagen (WEA) bereitzustellen. Für Bayern und auch für die Planungsregion München gilt dabei ein Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent der Landes- bzw. Regionsfläche bis spätestens Ende 2027 und von 1,8 Prozent bis spätestens Ende 2032.
Da der Freistaat Bayern zudem bis 2040 klimaneutral sein will, ist Eile geboten. Für ein Szenario, das davon ausgeht, dass der Strombedarf im Landkreis München im Jahr 2035 zu 30 Prozent durch Windenergie gedeckt wird, hat die Landkreisverwaltung einen Bedarf von etwa 100 Windenergieanlagen im Landkreis ermittelt.
Ziel der Studie: Einheitliche Regeln für den gesamten Landkreis im interkommunalen Dialog
Um die gesetzlichen Vorgaben und die eigenen Klimaschutzziele auf ihre Raumverträglichkeit zu prüfen, führte die Technische Universität München und das auf Energieprojekte spezialisiertes Ingenieurbüro eniano im Auftrag des Landkreis Münchens das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus. In Kooperation mit der Energieagentur Ebersberg-München sollte eine Methode sowie ein Konzept entwickelt werden, mit dem Windenergiestandorte in allen Kommunen und insbesondere in den gemeindefreien Gebieten nach einheitlichen Regeln (wie Abstände zur Wohnbebauung, Freihalten von Sichtbeziehungen etc.) ausgewiesen werden können. Ziel war es, ein nachvollziehbares räumliches Gesamtkonzept zu erstellen, mit dem Windradstandorte aufgrund positiv benannter gestalterischer Aspekte begründet werden können.
Das Projekt erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern der 19 teilnehmenden Kommunen im Rahmen mehrerer Workshops. Dabei wurden bestehende Planungen und Überlegungen zu Windradstandorten aufgegriffen und die zugrundeliegenden Gestaltungsideen identifiziert und vereinheitlicht.
Fünf Regeln für den Landkreis München
Die Erkenntnisse und Diskussionsergebnisse wurden in fünf Regeln zusammengefasst, die die Grundlage der Windkraftplanungen im Landkreis München bilden sollen. Alle Regeln können detailliert im Ergebnisbericht der Studie nachgelesen werden.
- Anordnung in Nord-Süd-Richtung ohne Barrierewirkung zum Alpenpanorama
a. mit 2 H Abstand von Wohnnutzungen im Außenbereich
b. mit 3 H Abstand im Osten, Norden und Westen von Wohnnutzungen im Innenbereich
c. mit 4 H Abstand im Süden von Wohnnutzungen im Innenbereich - Anordnung entlang von Autobahnen mit Nord-Süd-Verlauf als ein- oder zweiseitige „Energiealleen“, bei Autobahnenmit überwiegend Ost-West-Verlauf als kleine Gruppen von maximal 1 bis 3 Windenergieanlagen
- Anordnung in großen geschlossenen Waldgebieten und weiten Moos- und Heideflächen als Nord-Süd-ausgerichtete Wald-Linien und Moos-Linien
- Landkreis-Süden: Anordnung am Reliefübergang an der Grenze der Schotterebene zur Jungmoränenlandschaft in Gruppen von je 3 bis 5 Windenergieanlagen
- Landkreis-Norden: Freihaltung der Achsen und Endpunkte des barocken Achsensystems mit
a. 0,5 H beidseits von Sichtachsen des barocken Achsensystems
b. 6 H von Endpunkten (Schlösser, Kirchen)
c. 10 H von „besonders landschaftsprägenden Denkmälern“
„H“ bezeichnet dabei den Abstand eines geplanten Windrades im Verhältnis zu seiner Gesamthöhe. Somit wäre 2 H ein Abstand mit der zweifachen Höhe.
Die Ergebnisse der Studie zeigen deutliche Unterschiede in der räumlichen Verteilung des Flächenpotenzials für Windenergieanlagen im Landkreis auf. Ein bedeutender Teil davon liegt in den gemeindefreien Gebieten des Forstenrieder Parks, des Grünwalder und des Perlacher Forstes sowie in den großen Wäldern der südlichen Kommunen. Bei 13 Gemeinden ist kaum ein Standortpotenzial gegeben.
Insgesamt kommt das Forschungsprojekt zu dem Ergebnis, dass zum einen genügend Potenzial vorhanden ist, um die Klimaziele zu erreichen. Die aufgestellten Regeln bieten zum anderen ausreichend Gestaltungsspielraum, um den notwendigen Ausbau der Windenergie vor Ort im Einklang mit den landschaftlichen Gegebenheiten umzusetzen.